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Besuch des Landrat am Elsterschulzentrum

Auf Initiative unserer Schülerinnen und Schüler hatten wir kurz vor den Sommerferien die Ehre, unseren Landrat Herrn Christian Jaschinski an unserer Schule zu begrüßen. Er folgte einer kurzfristigen Einladung unserer Schulleitung und der Schülervertretung und nahm sich persönlich Zeit für die wichtigen Anliegen unserer Schule.

Das Gespräch war nicht nur konstruktiv, sondern auch äußerst produktiv. Wir möchten uns bei Herrn Jaschinski ganz herzlich für den offenen Austausch bedanken, denn dank seiner zügigen Bereitschaft konnten bereits zeitnah erste wichtige Maßnahmen an unserer Schule umgesetzt werden.

Diese positive und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis hilft, die Lernumgebung für unsere Schülerinnen und Schüler stetig weiter zu verbessern und zu gestalten.

Herr Jaschinski veröffentlichte am 14.08. auf seinem Instagram-Kanal ein Video zu dem Besuch am Elsterschulzentrum.

 

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Kurseinstufung und Kurswechsel im integrativen System

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

entsprechend der weiter unten aufgeführten Rechtsgrundlage besteht ab dem zweiten Schulhalbjahr in der Jahrgangsstufe 7 bis zum Endjahr der Jahrgangsstufe 9 immer zum Zeugnis die Möglichkeit von einem A-Kurs (grundlegende allgemeine Bildung) in einen B-Kurs (erweiterte allgemeine Bildung) oder auch umgekehrt in den unten aufgeführten Fächern zu wechseln. Dies ist abhängig von den ebenfalls weiter unten aufgeführten Leistungen, welche im jeweiligen Kurs erzielt worden sind. Die Anzahl der B-Kurse, mit welchen man zum Ende der Schulzeit in die Jahrgangsstufe 10 wechselt, ist entscheidend für den potentiell möglichen Abschluss.

Das Brandenburgische Schulgesetzt sieht dabei vor, dass es zwei Möglichkeiten gibt, wie solch ein Wechsel zu Stande kommt. Zum einen erfolgt dies auf Antrag der Fachlehrkräfte selbst, wenn die entsprechenden Leistungen erbracht worden sind und zum anderen kann dies ebenfalls bei entsprechenden Leistungen durch einen Elternantrag erfolgen.

Wir als Kollegium des Elsterschulzentrums sind bestrebt, für unsere Schülerinnen und Schüler die Einteilung vorzunehmen, die am Ende den größtmöglichen Erfolg bietet. Wir stehen gerne beratend zur Seite, sollten es Ihrerseits Unsicherheiten in Bezug auf die zu tätigende Kurswahl geben. Es ist unsere dringende Empfehlung, zunächst mit uns das Gespräch zu suchen und abzuklären, welches Ziel seitens Ihres Kindes verfolgt wird, bevor es zu einer Antragsstellung Ihrerseits kommt. Am Ende steht der Erfolg im neu gewählten Kurs an oberster Stelle und ein Scheitern aufgrund einer voreiligen Entscheidung sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Im Anhang finden Sie die Rechtsgrundlage sowie das, wenn gewünscht, Ihrerseits auszufüllende Antragsformular. Sollte kein Wechsel gewünscht sein, muss dies nicht separat beantragt werden. Einzig, wenn trotz einer guten Note im A-Kurs bzw. der Note 4 in einem B-Kurs ein Verbleib Ihrerseits gewünscht ist, sollte dies auf dem Antrag (siehe Anhang) vermerkt werden.

Abgabefrist zum neuen Schuljahr 2025/26 ist der 29.08.2025.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die dafür die untenstehenden und auch auf der Homepage hinterlegten Formulare.

C. Braun

Oberschulrektorin

Rechtsgrundlage

Zum Formular

 


KreativKunst - unser Graffitiprojekt

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

ein ereignisreiches und gemeinsames Schuljahr liegt hinter uns – voller Lernen, Lachen, auch manchen Tränen, Herausforderungen und vieler kleiner und großer Erfolge.
Danke für euer Engagement, eure Ausdauer und euren Einsatz – jeder und jede von euch hat dieses Jahr auf seine Weise mitgestaltet und besonders gemacht.

Nun ist es Zeit, zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und den Sommer in vollen Zügen zu genießen.
Ich wünsche euch allen erholsame, sonnige und fröhliche Ferien – mit Zeit für euch selbst, für eure Familien und für all das, was im Schulalltag zu kurz kommt.

Kommt gesund, mit neuen Eindrücken und frischer Energie zurück.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen am Montag, den 08. September!

Ferienzeit ist Herzenszeit – für Sonne, Lachen und das Leben draußen. Ferien die Zeit, in der man morgens aufwacht – und sich nochmal umdreht….

Herzliche Grüße 

C. Braun

Oberschulrektorin


Artikel Raum für Kunst

Zeitungsartikel Exkursionen F60
Kreisausscheid
Besuch in der Stadtbibliothek Elsterwerda
Schmetterlingsprojekt_Artikel

 


Sehr geehrte Eltern, werte Sorgeberechtigte,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass ab sofort das Befahren des gesamten Schulgeländes mit E-Scootern sowie das Abstellen von E-Scootern auf schulinternen Parkplätzen verboten ist.

Diese Entscheidung wurde notwendig, da in letzter Zeit wiederholt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgestellt wurden. Es wurde beobachtet, dass Schülerinnen und Schüler mit hoher Geschwindigkeit das Schulgelände befahren und teilweise zu zweit oder zu dritt auf einem E-Scooter unterwegs sind. Zudem werden E-Scooter häufig ungesichert abgestellt, wodurch keine Haftung übernommen werden kann. Der Fahrradunterstand ist ausschließlich für Fahrräder vorgesehen.

Diese Regelung wurde in Abstimmung mit dem Schulträger beschlossen und tritt ab dem 26.05.2025 in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Schulleitung vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Wir bitten Sie, diese Regelung mit Ihrem Kind zu besprechen und dafür zu sorgen, dass E-Scooter nicht mehr mit zur Schule gebracht werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

C. Braun

Oberschulrektorin Elsterschulzentrum


Elternbrief: Sicherung der Fahrräder im Fahrradunterstand

Sehr geehrte Eltern,

die Schulleitung und die Lehrkräfte haben festgestellt, dass viele Schülerinnen und Schüler ihre Fahrräder im Fahrradunterstand auf dem Schulgelände ungesichert abstellen.

Wir möchten Sie aus versicherungstechnischen Gründen darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Diebstahls bei ungesicherten Fahrrädern nur eine sehr eingeschränkte Haftung seitens der Schule bzw. des Schulträgers besteht. Ein vollständiger Ersatz eines eventuellen Schadens kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden.

Wir bitten Sie daher dringend, mit Ihrem Kind zu besprechen, dass das Fahrrad stets mit einem geeigneten Schloss gesichert werden sollte, wenn es auf dem Schulgelände abgestellt wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Die Schulleitung

 


Neue E-Mail-Adresse für unsere Schule

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

es wurde mit sofortiger Wirkung an unserer Schule eine neue offizielle E-Mail-Adresse eingeführt.

Die neue E-Mail-Adresse lautet:

esz-eda@schulen-ee.de

Wir bitten Sie diese neue E-Mail-Adresse für alle Anfragen und Nachrichten an die Schule zu verwenden.

Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter „Unser Kontakt“.

Die Schulleitung


Anträge Busfahrkarte 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

für die Busfahrkarte/Schülerzeitkarte Ihres Kindes muss für das nächste Schuljahr ein neuer Antrag auch für die Verlängerung um ein weiteres Schuljahr beantragt werden. Dies ist notwendig, damit auch im nächsten Schuljahr die Schülerzeitkarten Ihres Kindes funktionsfähig sind. Die Schülerzeitkarten laufen bis zum Ende des aktuellen Schuljahres ab, unabhängig davon, welches Datum auf der Schülerzeitkarte steht. Die Schülerzeitkarte wird, nachdem der Antrag bearbeitet worden ist, automatisch verlängert und kann weiter benutzt werden.

Für Erstanträge muss ein Passbild von Ihrem Kind beigefügt werden (Name und Anschrift auf der Rückseite des Passbildes notieren). Die Schülerzeitkarte erhält Ihr Kind dann in der Schule im neuen Schuljahr im Sekretariat oder bei der Klassenleitung.

Den Antrag finden Sie unter folgendem Link. Bitte füllen Sie diesen aus und senden Sie den ausgefüllten Antrag an die angegebene Adresse (Amt für Jugend, Familie und Bildung) bis zum 15.04.2025.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Antrag bezüglich der künftigen 7. Klasse.

 PDF Antrag für Schülerzeitkarte im Schuljahr 2025/26: hier klicken


Elster Kolumna

Elster Kolumna_Ausbildungsmesse

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Teilhabefonds


 

ACHTUNG !!! WICHTIGE ÄNDERUNG !!!!

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

aufgrund der aktuellen Ereignisse u.a. in Döbeln haben wir in unserer Verantwortung einige Änderungen im Entschuldigungsverfahren von Schülerinnen und Schülern veranlasst. Dazu zählt, dass die Meldefrist für Fehltage /Fehlzeiten durch die Eltern und Sorgeberechtigten verbindlich vorverlegt wurde. Eine entsprechende Änderung der Schul-und Hausordnung folgt. Bis dahin gilt dies als Anweisung der Schulleitung.

Die Krankmeldung der Schüler/innen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten muss telefonisch (03533 3185) oder bevorzugt per Mail (an os-eda@schulen-ee.de) bis 8.00 Uhr im Sekretariat erfolgen.

Erfolgt bis dahin keine Meldung , werden unverzüglich die Eltern oder Sorgeberechtigten über das unentschuldigte Fehlen des Kindes informiert. 

Um unnötige Stressmomente und Anrufe zu vermeiden, bitten wir Sie dringend zur Einhaltung der neuen Vorschrift zur Abmeldung der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht.

 

C. Braun , Oberschulrektorin

 

 


 

Öffnungszeiten Sekretariat

für Eltern und Sorgeberechtigte

Mo.-Fr.: 09.00 – 11.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Sprechzeiten Schulleitung

Schulleitung Frau Braun
für Eltern und Sorgeberechtigte

Di.: 09.00 – 11.00 Uhr
Mi.: 13.00 – 14.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Mail: esz-eda.braun@schulen-ee.de
Tel.: 03533 3185

Stellvertretende Schulleitung
Mittwoch nach Vereinbarung

Unser Kontakt

Downloads und Links

 

Weitere Formulare finden Sie in der Formularbox.

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