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Achtung ! Wichtige Information !!

fremdspr. Kopfläuse

 

In unserer Schule ist sehr starker Kopfläusebefall festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern sind die folgenden Maßnahmen erforderlich:

In Schulen und Kitas ist es besonders wichtig, dass bei Kopflausbefall alle an einem Strang ziehen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nennt Aufgaben und Pflichten.

Rasches Handeln und konstruktive Zusammenarbeit: Aufgaben der Eltern

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.

Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule oder Kita Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt. Ebenfalls wird das Gesundheitsamt über den Befall entsprechend informiert.

Sie werden dann von der Leitung oder dem pädagogischen Personal der Einrichtung aufgefordert, das Kind aus der Einrichtung abzuholen, den Kopf Ihres Kindes genau zu kontrollieren und – falls Sie „fündig werden“ – den Kopflausbefall entsprechend den empfohlenen Maßnahmen zu behandeln.

Vor der Rückkehr eines Kindes muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden- eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Eltern über die erfolgte Behandlung reicht nicht mehr aus!

Einen Flyer wie Kopfläuse richtig behandelt werden finden Sie unter folgenden Link (mehrsprachig!)

https://www.kindergesundheitinfo.de/themen/krankeskind/kopflaeuse/begleitmassnahmen/kopflaeuse-im-ifsg/

https://www.kopflaus.info/service/

Wichtig ist die „Nachbehandlung“, ein einmaliges Waschen reicht NICHT aus. Bitte verfahren Sie bei der Vorbeugung und Bekämpfung nach den beschriebenen Verfahrensweisen.

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