Herzlich Willkommen zum Ü1- und Ü7-Verfahren

 

Das Elsterschulzentrum - Stärken stärken und Schwächen schwächen

Aufnahme in Klasse 1

Informationen zur Einschulung Schuljahr 2024/25

Anmeldefristen

Die Anmeldung für die Grundschule muss bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen.

Einschulungsalter, Stichtag

Alle Kinder, die bis zum 30. September (Stichtag) das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen.


Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres, das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung für die vorzeitige Einschulung sind gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1.


Voraussetzungen für Rückstellung

Gemäß § 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz können schulpflichtige Kinder durch die Schulleiterin oder den Schulleiter auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
Voraussetzungen für eine Einschulungsrückstellung sind: Entwicklungsverzögerung; Rücksprache mit Kita und/oder behandelnde Ärzte; Einwilligung der Eltern; Prüfung des Entwicklungsstandes hinsichtlich Sozialverhalten und emotionalem Verhalten.


Anmerkungen

Nach der Anmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung des Kindes. Die Ergebnisse werden bei der Aufnahme in die Grundschule berücksichtigt. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Deren Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Flyer Einschulung

 

Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 20. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung an der Grundschule des Elsterschulzentrums erfolgt zu folgenden Terminen:

Elsterschulzentrum
Primarstufe und Sekundarstufe I
Schulweg 7
04910 Elsterwerda

Anmeldetermine für schulpflichtige Kinder sind:

Ort:                    Elsterschulzentrum Elsterwerda, Sekretariat
Datum:              Montag, 15.01.2024 von 08:00 – 14:00 Uhr
                            Dienstag, 16.01.2024 von 08:00 – 18:00 Uhr
                            Mittwoch, 17.01.2024 von 08:00 – 14:00 Uhr

Das einzuschulende Kind ist zum Anmeldetermin persönlich an der Schule vorzustellen. Bitte die Geburtsurkunde des Kindes und wenn vorhanden, den Negativbescheid (alleiniges Sorgerecht) des Jugendamtes nicht vergessen.

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita bzw. den Befreiungsnachweis von dem Verfahren vorzulegen. Das ist der Fall, wenn das Kind an einem sprachtherapeutischen Verfahren teilnimmt und somit ein Nachweis durch einen Logopäden vorgelegt werden kann bzw. ein Kind außerhalb des Landes Brandenburg eine Kita besucht hat. Außerdem zeigen Sie, sofern vorhanden, den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung für Ihr Kind vor.

 

    Download Anmeldung

Übergang/Aufnahme in Klasse 7

Liebe Eltern,
mit Abschluss der 6. Klasse beendet Ihr Kind die Grundschulzeit. Das bedeutet eine große Umstellung für Ihre Tochter, Ihren Sohn, wie auch für Sie als Eltern. Sie entscheiden jetzt gemeinsam mit Ihrem Kind und der Empfehlung der Lehrkräfte, wie es weitergehen soll. Dabei stehen Sie vor der Frage, ob Ihr Kind eine Oberschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen soll.

Jedes Kind lernt anders, verfügt über unterschiedliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen. Deshalb muss die Wahl der geeigneten Schulform gut durchdacht sein.
Mit den in der Sekundarstufe erreichbaren Abschlüssen macht Ihr Kind einen wichtigen Schritt in seine Zukunft. Sie als Eltern und die Grundschullehrkräfte kennen Ihr Kind gut. Sie wissen, was Ihr Kind leisten kann, welche Interessen es hat und was ihm guttut. Nehmen Sie sich die Zeit, mit Ihrem Kind die weiterführenden Schulen zu entdecken. In unseren Präsentationen finden Sie umfassende Informationen zu den verschiedenen Schulformen und den jeweils erreichbaren Schulabschlüssen. Die
einzelnen Schritte des sogenannten Übergangverfahrens in die Jahrgangsstufe 7 werden erläutert und zeitlich terminiert. Wir hoffen es hilft Ihnen dabei, für Ihr Kind die richtige Schulwahl zu treffen.

Neben diesen Informationen zum Übergang in die Klasse 7 möchten wir Ihnen online die Möglichkeit geben, sich entsprechend über unser Elsterschulzentrum zu informieren.
Für Fragen stehen ich und alle Lehrerinnen und Lehrer des Elsterschulzentrums gerne (vorerst nur telefonisch oder per E-Mail) bereit.

Präsentation des Elsterschulzentrums    Probeunterricht

Wegweiser zum Ü7-Verfahren

Zeitplan

Hinweisschreiben zum Anmeldeformular

Download Anmeldung

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Braun / Oberschulrektorin Elsterschulzentrum

Ein Überblick über weitere Schulen in Elsterwerda. Mit freundlicher Genehmigung:

Das Elsterschloss-Gymnasium

Präsentation

Das Oberstufenzentrum (OSZ)

Präsentation

allg. Hinweise zur Weiterführender Schule

Präsentation

Öffnungszeiten Sekretariat

für Eltern und Sorgeberechtigte

Mo.-Fr.: 09.00 – 11.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Sprechzeiten Schulleitung

Schulleitung Frau Braun
für Eltern und Sorgeberechtigte

Di.: 09.00 – 11.00 Uhr
Mi.: 13.00 – 14.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Mail: os-eda.braun@schulen-ee.de
Tel.: 03533 3185

Stellvertretende Schulleitung
Mittwoch nach Vereinbarung

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